Gespräch »Vom Denkmal zum Denkort«

Gespräch »Vom Denkmal zum Denkort«

Künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum am Beispiel von Betina Kuntzschs Arbeit »VOM SOCKEL DENKEN«

Abbildung: Ernst-Thälmann-Denkmal mit künstlerischer Kommentierung durch Betina Kuntzsch © Galerie Pankow

Dienstag, den 23. November 2021, 19:00 Uhr

Es gilt für die Eröffnung und die Veranstaltungen die 2G-Regel. Weitere Informationen hierzu siehe unten.

Im Juni 2019 lobte das Bezirksamt Pankow einen deutschlandweit offenen, zweiphasigen Kunstwettbewerb aus, an dem sich 110 Künstler:innen beteiligten. Thema des Wettbewerbs war die kritische Auseinandersetzung mit Geschichte und Gegenwart des Ernst-Thälmann-Denkmals. Die künstlerische Kommentierung soll dazu dienen, Fragen aufzuwerfen, zu irritieren und zur Diskussion anzuregen. Gewünscht waren innovative künstlerische Konzepte, die zu einer Belebung des Ortes beitragen sowie das Denkmal und den Platzraum innerhalb des städtischen Kontextes erlebbar machen. Das Preisgericht hat den Entwurf »VOM SOCKEL DENKEN« der Künstlerin Betina Kuntzsch zur Realisierung empfohlen.

Am Donnerstag, dem 18. November 2021, wurde das Projekt auf dem Denkmalplatz der Öffentlichkeit übergeben. In diesem Zusammenhang lädt die Galerie Pankow zu einer Gesprächsrunde ein, bei der sich Stefanie Endlich (Autorin und Kuratorin), Betina Kuntzsch (Künstlerin) und Karla Sachse (Künstlerin) über die Möglichkeiten künstlerischer Kommentierung von Denkmälern, komplexen Erzählens historischer und aktueller Zusammenhänge sowie über die Genese und Hintergründe des Beitrags „VOM SOCKEL DENKEN“ im Zusammenhang mit dem Kunstwettbewerb „Künstlerische Kommentierung des Ernst-Thälmann-Denkmals“ austauschen. Moderation: Annette Tietz (Leiterin der Galerie Pankow, Kunst im öffentlichen Raum)


Für die Umsetzung der künstlerischen Kommentierung standen 180.000 Euro zur Verfügung. Das Vorhaben wird durch die Bundesrepublik Deutschland, das Land Berlin im Rahmen des Programms „Stadtumbau“ gefördert.

Bitte beachten Sie die 2G-Regel (Stand 9.11.2021).

Die 2G-Regel (Geimpften und Genesenen) sieht vor: Die vorzulegenden Impf- und Genesenennachweise müssen digital verifizierbar sein – etwa über die Corona Warn App des Bundes oder die CovPass-App des Robert Koch-Instituts oder als ausgedruckter QR-Code. Das Vorliegen der Impf- oder Genesenennachweise der Gäste und Kunden muss mit der Anwesenheitsdokumentation erfasst werden.

Die Maskenpflicht und die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes entfallen. Kinder unter 12 Jahren dürfen an 2G-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Einrichtungen betreten und nutzen, wenn sie negativ getestet sind. Selbiges gilt für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können und dies mittels Attest oder Mutterpass nachweisen können. Diese Personen müssen allerdings einen negativen PCR-Test vorlegen.